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Kinder- und Jugendschutzkonzept

Vereinskonzept

zum Thema Kinder- und Jugendschutz

 

Die SG Rot-Weiß Neuenhagen hat im 4. Quartal 2017 ein Vereinskonzept zum Thema Kinder- und Jugendschutz erstellt. Auf dieser Seite wird eine Kurzfassung dieses Vereinskonzepts mit den wichtigsten Punkten zur Verfügung gestellt:

 

  1. Der Verein SG Rot-Weiß Neuenhagen e.V. achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.

     

  2. Ehrenkodex – Alle Mitarbeiter/innen des Vereins erkennen den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes an und bestätigen dies mit Ihrer Unterschrift.

     

  3. Das Verfahren zum Umgang bei Kindeswohlgefährdung ist in der Anlage 2 geregelt. Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bzw. sexuellem Missbrauch wird ein unabhängiger Fachdienst bzw. das Jugendamt hinzugezogen.

     

    Im Landkreis Märkisch-Oderland sind die folgenden Dienststellen zuständig:

     

    Jugendamt

    Dienststelle Seelow

    Tel: 03346 – 85 0 / 64 04

    Dienststelle Bad Freienwalde

    Tel: 03346 – 85 0 / 64 05 o. 64 01

    Dienststelle Strausberg

    Tel: 03346 – 85 0 / 64 05 o. 64 01

     

    Leitstelle

    Tel: 0335 – 19 22 2 oder 110

     

    Inobhutnahme

    Tel: 03341 – 42 11 52

    Mobil: 0162 – 23 55 93 2

     

  4. Der/Die Kinderschutzbeauftragte/r ist: David Kroll, vertreten durch Kerstin Meyer-David ()

     

  5. Der Verein verfügt über eine transparente und klare Organisationsstruktur. Kinder, Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten einbezogen und informiert.

     

  6. Der Verein verpflichtet sich zu folgenden Regeln hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu den anvertrauten Kindern/Jugendlichen:

     

  • Gemeinsames Duschen, Sauna etc. mit minderjährigen Sportler/-innen ist nicht erlaubt.

  • Das Betreten der Umkleiden erfolgt nach geregelter Absprache.

  • Bei mehrtägigen Fahrten wird darauf geachtet, dass Betreuer/-innen nicht mit Kindern oder Jugendlichen in einem Raum übernachten.

  • Die Durchführung von Freizeitaktivitäten, Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingslagern erfolgt transparent und es werden umfassende Informationen an alle Beteiligten gegeben. Die Aufsichtsführung ist durch den Verein klar geregelt.

  • Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche untereinander.

 

  1. Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös. Notwendige Interventionen und    Maßregelungen werden konsequent umgesetzt.

 

Über die Kinderschutzbeauftragte (Kerstin Meyer-David) kann zum Beispiel das Musterschreiben zur Anforderung eines Führungszeugnisses sowie der Ehrenkodex angefordert werden.