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Schutz- und Hygienekonzept

Allgemeines

Zum Schutz unserer MitgliederInnen, ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutz-grundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Beim Schutz- und Hygienekonzept der SG Rot-Weiß Neuenhagen e.V. handelt es sich um lebendes Dokument, welches den aktuellen Bestimmungen der Landesregierung zu Grunde liegt. Soweit möglich werden die Vorgaben der Landesregierung schnellstmöglich im Schutz- und Hygienekonzept hinterlegt. Sollten die Bestimmungen der Landesregierung noch nicht eingeflossen sein, sind Sie trotzdem für die SG Rot-Weiß Neuenhagen anzuwenden.

Des Weiten gelten für den Sportbetrieb in den Turnhallen die Bestimmungen des jeweiligen „Betreibers“.

 

Hygienevorschriften der Gemeinde Neuenhagen (von August 2020):

                               Hygieneregeln der Gemeinde

Hygieneregeln des IB:

                               Hygieneregeln des IB

 

Zusatz: Die in den Hygieneregeln genannten Teilnehmerlisten werden bis Sonntag der laufenden Woche an gemailt oder anderweitig übersandt. Die Meldung der Teilnehmerlisten erfolgt anschließend gebündelt durch Frau Meyer-David an den IB.

 

Der Landkreis Seelow hat die Sportstätten für den Vereinssport nicht freigegeben. Die alte Turnhalle des Einstein-Gymnasium steht somit aktuell nicht zur Verfügung.

 

Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Name: Kerstin Meyer-David (Mitglied des Vorstandes)

Tel. / E-Mail:

 

 

Schutz- und Hygieneregeln

Beim Outdoor-Sport ist aktuell kein Mindestabstand einzuhalten.

Beim Indoor-Sport stellen wir den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.

In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, muss die Anzahl der Personen reduziert werden. Ggf. ist eine Maximalgrenze der anwesenden Sportler zu definieren.

Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Trainingsgelände etc. fern.

Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).

 

Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

Die MitgliederInnen, ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen sowie Eltern der minderjährigen MitgliederInnen werden über die Abstandsregeln informiert und auf die Einhaltung hingewiesen.

Auf die Anbringung von Bodenmarkierungen muss verzichtet werden, da die Trainingsgelände (Sporthallen, Fußballplatz und Co.) sich nicht im Besitz der SG Rot-Weiß Neuenhagen befinden.

Die Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln obliegt den ÜbungleiterInnen und TrainerInnen.

 

Mund-Nasen-Bedeckungen

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird den MitgliederInnen, ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen freigestellt. Die SG Rot-Weiß Neuenhagen empfiehlt das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes lediglich in bestimmten Abteilungen. Dies wird in einem späteren Punkt weiter beschrieben.

 

Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

MitliederInnen, ÜbungleiterInnen und TrainerInnen sowie ggf. Eltern von minderjährigen MitgliederInnen werden aufgefordert, soweit entsprechende Symptome vorliegen, das Trainingsgelände zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben

MitliederInnen, ÜbungleiterInnen und TrainerInnen werden aufgefordert soweit entsprechende Symptome vorliegen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden

Bei bestätigten Infektionen ist der Infektions- bzw. Hygienschutzbeauftragte der SG zu informieren, so dass die Personen ermittelt und informiert werden können, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht

 

Weitere Maßnahmen:

Handhygiene

Es wird empfohlen sich vor und nach jedem Training die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Die Waschräume sollten dabei einzeln betreten werden, da auch hier die Abstandsregeln einzuhalten sind.

 

Eine Bereitstellung von Desinfektionsmitteln ist der SG Rot-Weiß Neuenhagen e.V. leider nicht möglich. Ggf. können die Abteilungen auf Kosten der Hauptkasse Desinfektionsmittel bestellen.

 

Steuerung und Reglementierung der Trainingseinheiten

Die Trainingseinheiten und -gruppen sind so zu gestalten, dass die Abstandsregeln jederzeit eingehalten werden können.

Während des Trainings ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Die ÜbungsleiterInnen und/oder AbteilungsleiterInnen müssen gewährleisten, dass die Anwesenheitsliste bei Bedarf zeitnah an den Beauftragten für Infektions- bzw. Hygieneschutz weitergeleitet werden kann. Durch die AbteilungsleierInnen ist zu gewährleisten, dass die E-Mail-Adressen oder Telefonnummern der MitgliederInnen jederzeit zur Verfügung gestellt werden können.

Des Weiteren sind während des Trainings Gruppenübungen, außer

  • sie gehören einem Haushalt an,
  • es handelt sich um die eigenen Kinder (Personen, für die ein Sorge- oder gesetzliches oder gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht besteht),
  • Kinder und Erwachsene, die im Rahmen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit oder der Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) Sport treiben,

untersagt.

 

Für das Training dürfen nur eigene Trainingsmaterialien verwendet werden, soweit eine Desinfektion der Trainingsmaterialien nicht möglich ist. Sollte der Abteilung Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen, können z.B. Hanteln nach Reinigung/Desinfektion der Sportgeräte genutzt werden. Nach dem Training ist erneut eine Desinfektion erforderlich.

Sportgruppen mit minderjährigen MitgliederInnen sollten möglichst das Training ohne Eltern, Großeltern durchführen. Die Übergabe der Kinder erfolgt außerhalb der Trainingsstätte, so dass das Betreten der Trainingsstätte von Nicht-Mitgliedern ausgeschlossen ist.

Lediglich bei Eltern-Kind-Gruppen (Kleinkinder-Gruppen bis 6 Jahre) ist die Anwesenheit von einem Elternteil erlaubt. Das Kind muss jedoch immer vom gleichen Elternteil begleitet werden. Der/die Übungsleiter/-in hat den Abstand zu den Eltern-Kind-Paaren zu wahren und lediglich Hinweise und Anregungen zu geben. Die Unterstützung bei Übungen und sportlichen Aktivitäten erfolgt durch das begleitende Elternteil.

Trainingszeiten- und Trainingspausen

Die Trainingszeiten sind so zu gestalten, dass sich die MitgliederInnen der einzelnen Sportgruppen nicht innerhalb der Sportstätte/des Gebäudes/der Turnhalle ect. treffen. Das heißt, die Sportgruppen dürfen die Trainingsstätte erst betreten, wenn gewährleistet ist, dass keine Sportler einer anderen Gruppe im Gebäude sind.

 

Innerhalb von Trainingspausen ist die Abstandsregelung einzuhalten. Wenn möglich, sollte auf Trainingspausen verzichtet werden.

 

Sanitärräume

Die Verantwortung über die Sanitärräume (z.B. Reinigung) obliegen dem Zuständigkeitsbereich von Dritten (Gemeinde, Landkreis). Genauere Bestimmungen/Vorgaben sind somit nicht möglich bzw. müssten im Einvernehmen mit der Gemeinde/dem Landkreis erfolgen.

Die Duschen werden bis auf weiteres nicht genutzt.

 

Kinder- und Jugendsport im Verein

Kinder und Jugendliche können ihrem Sport sowohl im Outdoor- als auch im Indoorbereich mit weniger als 1,5 Meter Abstand nachgehen. Zwar ist grundsätzlich laut aktueller Umgangsverordnung bei sportlichen Aktivitäten in geschlossenen Räumen der Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Dies gilt jedoch nicht im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, in den Kindertagesstätten und in den Schulen. Junge Menschen sollen sich altersgemäß Verhalten können. Der Infektionsschutz soll zwar beachtet werden, aber nur in dem Umfang, wie dies erwartet und praktisch realisiert werden kann.

 

Angebote der Sportvereine für junge Menschen sind Jugendarbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Dort ist die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit ausdrücklich als ein Schwerpunkt der Jugendarbeit genannt. Daher unterliegen sportlichen und bewegungsorientierte Angebote der Sportvereine nicht dem Abstandsgebot, auch nicht auf Sportanlagen. Jugendarbeit erfasst Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende bis zum 27. Lebensjahr.

 

Schutz- und Hygienemaßnahmen je Abteilung

Auf Grund des großen Spektrums der SG Rot-Weiß Neuenhagen müssen teilweise unterschiedliche Maßnahmen je nach Abteilung definiert werden. Die Einschränkung der Personenzahl bezieht sich auf die Erwachsenen-Gruppen über 27 Jahre, da hier der Mindestabstand einzuhalten ist. Bei Kinder- und Jugendgruppen ist die Reduzierung der Gruppen nicht erforderlich (siehe Punkt Kinder- und Jugendsport im Verein).

 

Aerobic

Größe der Abteilung: Gr. 1 ca. 10 Mitglieder/Gr. 2 ca. 40 Mitglieder

Trainingsstätte: Mehrzweckhalle des IB/Sporthalle der Goethe-Grundschule

MitgliederInnen: Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:            

Soweit die Gruppengröße die Anzahl von 20 SportlerInnen nicht übersteigt, kann die Abstandsregel eingehalten werden.

Besonderheiten:                                                       

Trainingsgeräte dürfen nur nach Desinfektion genutzt werden oder müssen von den MitgliederInnen mitgebracht werden. Training ab dem 15. Mai 2020 auf dem Sportplatz am Schäferplatz geplant.

 

Allgemeinsport

Größe der Abteilung: 8 Mitglieder

Trainingsstätte: Beachplatz/Sporthalle Dorfstraße

MitgliederInnen: Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:

Beachplatz Spiel 2 x 2 Sportler mit Beachtung Abstandsregel

 

Badminton

Größe der Abteilung: Gruppen bis zu 40 Personen

Trainingsstätte: Sporthalle der Goethe-Grundschule und Gartenstadthalle

MitgliederInnen: Jugendliche und Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:    

Durch Verkleinerung der Gruppen je nach Hallengröße uneingeschränkt möglich.

  • Goethe-Halle :                          8-12 Personen
  • Garten-Stadt-Halle :               12-16 Personen

Besonderheiten:                                   

Verzicht auf Doppel-Disziplinen

 

Basketball

Größe der Abteilung:  ca. 30 Personen (Durchschnittliche Anzahl an Spielern pro Training: 12)

Trainingsstätte: Turnhalle Einstein-Gymnasium

MitgliederInnen: Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:

Absolutes Spielverbot, um den Kontakt untereinander zu vermeiden

  • Beschränkung auf Fähigkeiten-Training wie Wurf-Training, Dribbel-Training etc. unter Einhaltung der Abstandsregeln
  • jede*r Trainingsteilnehmer*in verwendet für die Trainingsdauer ausschließlich einen eigens mitgebrachten Ball, der nicht von anderen Mittrainierenden aufgenommen werden darf
  • die Anzahl der Trainingsteilnehmer*innen wird beschränkt, vorschlagsweise dürfen maximal zwei Trainingsteilnehmer*innen auf ein und dieselbe Korbanlage werfen
  • durch die Anzahl von sechs Korbanlagen in der Einsteinhalle ergibt sich die maximale Anzahl von zwölf Trainingsteilnehmer*innen je Trainingseinheit – bei deutlich höherem Interesse unter den Mitgliedern der Trainingsgruppe wird ein Rotationsprinzip eingeführt
  • die Nutzung der sanitären Einrichtungen, insbesondere der Sammelumkleiden, Duschräume ist untersagt, da eine regelmäßige Desinfektion hier nicht gewährleistet werden kann – die Trainingsteilnehmer*innen erscheinen bereits umgezogen in der Halle und verlassen diese nach dem Training umgehend
  • die Nutzung der WC-Anlagen wird aufs Notwendigste beschränkt und jede*r Trainingsteilnehmer*in ist für die Desinfektion vor und nach Nutzung eigenverantwortlich
  • die Halle wird nach §6 Absatz 1 regelmäßig, mindestens aber stündlich gelüftet – die Trainingseinheiten erfolgen bei angekippten Fenstern und Stoßlüftungen um 20:00, 21:00 und 22:00 Uhr
  • die Kontaktdaten der Trainingsteilnehmer*innen werden entsprechend §5 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 je Trainingseinheit erfasst.

 

Behindertensport

Größe der Abteilung: 5 Mitglieder

Trainingsstätte: Gaststätte Morsteins Neuenhagen

MitgliederInnen: Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:       

Da die Kugeln dem Behindertensportler gereicht werden müssen und auch eine Richtung des Wurfs mitgeteilt werden soll, ist die Einhaltung der Abstandsregel nicht möglich.

Besonderheiten:                          

Die Kegler sind an das Schutz- und Hygienekonzept des Restaurants gebunden.

 

Cheerleading

Größe der Abteilung: ca. 20 bis 30 Mitglieder

Trainingsstätte: Sporthalle der Schwanenteich-Grundschule, Einstein-Sporthalle

MitgliederInnen: Kinder und Jugendliche

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:             

Die Einhaltung der Abstandsregeln ist unter den aktuellen Umständen nicht umsetzbar. Lediglich allgemeine Dehnungs- und Fitnessübungen im Einzeltraining sind möglich. Gruppe wird für das Training reduziert.

 

Eltern-Kind-Sport

Größe der Abteilung: 18 Mitglieder

Trainingsstätte: Sporthalle vom Einstein-Gymnasium

MitgliederInnen: Kinder

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:        

Eltern-Kind-Paare wahren den Abstand untereinander und zum/r Übungsleiter/-in

Besonderheiten:                                                       

Je nach Hallengröße sollten nicht mehr als 10 Eltern-Kind-Paare zu einer Trainingseinheit zusammen treffen.

 

Entspannung

Größe der Abteilung:  4 Personen

Trainingsstätte: Yogaraum Neuenhagen, Carl-Schmäcke-Straße 15

MitgliederInnen: Frauen/Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:              

1,5 m Abstand zwischen den Matten wird eingehalten

Besonderheiten:                                              

Die Mitglieder bringen ihre eigenen Matten und Getränke mit. Desinfektionsmittel wird bereitgestellt.

 

Fußball

Größe der Abteilung: div. Gruppen in unterschiedlichen Größen

Trainingsstätte: Jahnsportplatz Neuenhagen

MitgliederInnen:  Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:          

Nach Änderung des Trainingsumfangs und der Art des kann die Abstandsregel eingehalten werden.

 

Besonderheiten:                                       

Siehe Schutz- und Hygienekonzept auf der Webseite der Abteilung Fußball www.rot-weiss-neuenhagen.de

 

Gesundheitsgym

Größe der Abteilung: 24 MitgliederInnen

Trainingsstätte: Sportplatz der Schwanenteich-Grundschule

MitgliederInnen: Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:       

Es werden keine Gruppen- oder Paarübungen, sondern nur Einzelübungen durchgeführt. Die Übungsleiterin wahrt bei Haltungskorrekturen und Hinweisen den Sicherheitsabstand.

Besonderheiten:                                                       

Es werden nur eigene Matten und Thera-Bänder verwendet. Training ab dem 15. Mai 2020 auf dem Sportplatz am Schäferplatz geplant/gewünscht.

 

Judo/Ju-Jutsu

Größe der Abteilung: ca. 100 MitgliederInnen

Trainingsstätte: Sporthalle der Schwanenteich Grundschule

MitgliederInnen: Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:      

Jeder Sportler/jede Sportlerin bekommt eine eigene Mattenfläche (2x2m) im Abstand von mind. 1,5m zugeteilt. Es wird in verkleinerten Gruppen (a 8 Sportler/EK Team) gemäß festem Terminplan trainiert. Vor jeder Einheit werden die Matten desinfiziert und gelüftet.

 

Besonderheiten:                                                       

Bei Erwachsenen weiterhin Verzicht auf Partnerübungen.

Kinder Gruppen haben eine Stärke von max 12 Teilnehmern. Es werden feste Partner festgelegt (auch in Listen vermerkt).

Eltern-Kind Gruppen reduzieren sich auf 6 Paare. Auf den Abstand zwischen Erwachsenen wird hingewiesen. Kinder sind etwas freier.

Das HygieneKonzept inklusive Terminplan der Abteilung Judo können bei SG eingesehen werden.

 

Karate

Größe der Abteilung: Gr.1 ca. 25 / Gr 2 ca.25 / Gr. ca. 12

Trainingsstätte: Mehrzweckhalle des IB

MitgliederInnen: Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:              

Wir verzichten im Training auf Partnerübungen und geben mit Sportkegeln und -hütchen den Abstand vor.  Die Erwachenen-Gruppen Größe wird 15 Personen plus zwei Übungsleiter nicht überschreiten. 

Besonderheiten:                                                       

Training ab dem 29. Mai 2020 auf dem Sportplatz am Birkenstein geplant/gewünscht.

 

Kegeln

Größe der Abteilung: 13 Mitglieder (Senioren) und XX Mitglieder (Wettkampfkegler)

Trainingsstätte: Gaststätte Morsteins Neuenhagen

MitgliederInnen: Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:              

Die Abstandsregeln sowohl auf der Bahn (Platz zwischen den Bahnen/ Ehepaare) als auch im Vorraum/Gastraum) können eingehalten werden. Ebenso die Hygieneregeln.

 

Besonderheiten:                                                       

Die Kegler sind an das Schutz- und Hygienekonzept des Restaurants gebunden.

 

Leichtathletik

Größe der Abteilung: 25 MitgliederInnen

Trainingsstätte: Sportplatz am Schäferplatz und Sportplatz am Einstein-Gymnasium

MitgliederInnen:  Kinder und Jugendliche (7 bis 14 Jahre)

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:              

Training in Gruppen von 4 bis 5 Sportlern unter Anleitung der/des TrainerIn/ÜbungsleiterIn oder selbständiges trainieren der Sportler; Abstandsregel kann somit eingehalten werden

 

Besonderheiten:                                                       

Bei Training mit Geräten (Ball, Kugel, Speer o.w.) werden die Geräte personenbezogen genutzt und vor einem Wechsel desinfiziert.

 

Line Dance

Größe der Abteilung: 18 Mitglieder

Trainingsstätte: Mehrzweckhalle des IB

MitgliederInnen: Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:    

Line Dance ist kein „Paartanz“; die Einhaltung der Abstandsregelung sollte somit möglich sein

 

Nordic Walking

Größe der Abteilung: 16 Mitglieder

Trainingsstätte: Neuenhagener Trainierbahn

MitgliederInnen: Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:              

Das Training findet an der frischen Luft statt. Die Abstandsregeln können ohne Probleme eingehalten werden.

 

Besonderheiten:

Es werden nur eigene Nordic Walking-Stäbe verwendet.

 

Schach

Größe der Abteilung:

Trainingsstätte: Bürgerhaus Neuenhagen

MitgliederInnen: Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:                                                 

 

Segeln

Größe der Abteilung:

Trainingsstätte:

MitgliederInnen: Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:                                                                       

 

Seniorengym

Größe der Abteilung: ca. 40 Mitglieder

Trainingsstätte: Gartenstadthalle

MitgliederInnen: Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:              

Auf Partnerübungen wird verzichtet. Das Training erfolgt ohne jegliche Übungsgeräte. Die Abstandsregeln können beim Training in der gesamten Halle ohne Probleme eingehalten werden. Beim Training in der geteilten größeren Hälfte der Halle wird die Gruppengröße reduziert. Es dürfen maximal 28 Mitglieder an einem Training teilnehmen.

 

Besonderheiten:                                                       

Training ab dem 15. Mai 2020 auf der Trainierbahn Neuenhagen oder ggf. auf einem Sportplatz geplant.

 

Tanzen

Größe der Abteilung: 30 bis max. 40 Personen

Trainingsstätte: Bürgersaal Steremat, Am Krankenhaus 13a-e, 15366 Neuenhagen

MitgliederInnen: Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:              

Tanzpaare sind Lebenspaare! Eine Abstandsregelung im Tanzpaar ist somit nicht erforderlich.

Der Abstand zwischen den unterschiedlichen Tanzpaaren ist Basis für die Vorbereitung einer Wiederaufnahme des Tanzsports unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln durch Corona. Durch Reduzierung der Anzahl der Tanzpaare auf 5 zuzüglich der TrainerInnen bzw. ÜbungsleiterInnen und Abstand zwischen den Tanzpaaren (gesichert durch Größe des Raumes) und achtsames Tanzen ist geforderter Sicherheitsabstand gegeben.

Trainingsfläche ca. 250 qm, d.h. rd. 40 qm je Tanzpaar = 20 qm je Person

 

Besonderheiten:

Die Abteilung Tanzen (Standard/Latein) ist eine Sportart im Paartanz. Ein enger Kontakt im Paar ist Grundvoraussetzung für die Durchführung der Sportart. Unsere Tanzpaare sind Lebenspaare – ansonsten wird die Abstandsregelung zwischen den einzelnen

Tanzpaaren eingehalten. Tänze oder Gruppentraining, welche einen Wechsel des Tanzpartners vorsehen, werden bis zur

Aufhebung der Abstandsregelung ausgeschlossen.

 

Tischtennis

Größe der Abteilung: ca. 40 Sportler je Trainingseinheit

Trainingsstätte: Gartenstadthalle Neuenhagen

MitgliederInnen: Kinder (10), Jugendliche (10) und Erwachsene (60)

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:              

Tische werden auf 2m Abstand gestellt und Spieler sind automatisch getrennt                      

Besonderheiten:

Die Umkleiden werden nur in kleinen Gruppen genutzt, wodurch Abstand organisiert ist. Desinfektionsmittel stellt die Abteilung.

 

Volleyball

Volleyball

Entsprechend den Empfehlungen der Übergangsregeln des DVV ist Volleyballtraining ohne Wettkampf mit anderen Vereinsmannschaften möglich.

 

Größe der Abteilung: 4 Gruppen, plus Jugend + Allgemeinsport

Trainingsstätte/n: Sporthalle der Goethe-Grundschule, Schwanenteichhalle, Gartenstadthalle und Einsteinhalle

MitgliederInnen: Jugendliche, Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:              

Je Gruppe sind maximal 12 Spieler gleichzeitig in der Halle, die Abstandsregel kann somit eingehalten werden. Der

Trainingsablauf ist entsprechend zu gestalten

 

Besonderheiten:

Der Ball wird nach jedem Spiel gereinigt. Das Risiko der Ballberührung ist laut Einschätzung der Experten gering. Block wird

nicht ausgeführt um den Abstand am Netz zu wahren. Das übliche Abklatschen unterbleibt

 

Beachvolleyball

Größe der Abteilung: 3 Gruppen, plus Gruppe Allgemeinsport

Trainingsstätte: Beachvolleyballplatz

MitgliederInnen: Erwachsene

Grad der Einhaltung der Abstandsregel:              

Es sind maximal 8 Spieler gleichzeitig auf dem Feld, die Abstandsregel kann eingehalten werden. Der Trainingsablauf ist entsprechend zu gestalten

 

Besonderheiten:

Der Ball wird nach jedem Spiel gereinigt. Das Risiko der Ballberührung ist laut Einschätzung der Experten gering. Block wird nicht ausgeführt um den Abstand am Netz zu wahren. Das übliche Abklatschen unterbleibt

 

Abschließende Hinweise: Aufbewahrung und Aushang

Das Schutz- und Hygienekonzept wird im Internet, auf der Webseite www.sg-rot-weiss-neuenhage.de, veröffentlicht. Des Weiteren erhalten alle AbteilungsleiterInnen ein Exemplar des Schutz- und Hygienekonzepts um es mit Ihren MitgliederInnen zu besprechen, sowie eine Liste zur Bestätigung der Kenntnisnahme, welche durch die MitgliederInnen zu unterzeichnen ist.